Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
mekoma gmbh – EsWirkt!
1. Vertragsbedingungen
Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde" genannt) und der mekoma gmbh – EsWirkt! (nachfolgend „Agentur" genannt). Sie gelten als integrierender Bestandteil eines jeden Auftrages.
2. Schriftform
Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
3. Leistungen der Agentur
Die Full-Service-Agentur erbringt innerhalb des Workflows eines Auftrags Leistungen (physisch und digital) in den Bereichen Marketing, Kommunikation, Gestaltung, Projektorganisation etc. Für weitere Leistungen, zum Beispiel in den Bereichen Fotografie und Text, arbeitet die Agentur nach den Richtlinien der einschlägigen Berufsverbände.
4. Treuepflicht und Geschäftsgeheimnis
Die Agentur verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Sie verpflichtet sich, ihr anvertraute oder für den Kunden erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln.
5. Urheberrecht & Nutzungsrecht
5.1 Sämtliche Immaterialgüterrechte (insbesondere Urheberrechte) an den Auftragsergebnissen verbleiben vollumfänglich bei der Agentur. Erst nach der vollständigen Honorarbegleichung gehen die vereinbarten Nutzungsrechte zum Gebrauch an den Kunden über. Die Agentur verzichtet ausdrücklich auf weitere Entgelte, die aus weiteren Rechten an der Gestaltung hervorgehen. Der Kunde darf die Gestaltungsarbeit der Agentur auch dann frei verwenden, wenn keine weitere Zusammenarbeit mehr besteht.
5.2 Die Agentur behält sich das Recht vor, die Gestaltungsarbeit in angemessener Art für die Eigenwerbung zu publizieren, namentlich in Fachartikeln, Büchern, sozialen Netzwerken (Social Media) oder auf der eigenen Website (z. B. www.es-wirkt.ch).
5.3 Die Agentur behält sich ausdrücklich das Recht auf Namensnennung des Kunden als Referenz vor. Vom Kunden kontrollierbare digitale Werkreferenzen (z. B. im Impressum oder Footer von Webseiten) dürfen auch nach Projektabschluss nicht entfernt werden, ausser im Falle einer kompletten Neu-Entwicklung durch einen anderen Dienstleister. In einem solchen Falle ist es nicht gestattet, irgendwelche Arbeiten der Agentur weiterzuverwenden oder als Arbeiten von Dritten darzustellen.
5.4 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, gesondert honorarpflichtig und bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung der Agentur. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.
5.5 Herausgabe von Daten und Archivierung: Die finalen, vertragsgemäss fertiggestellten und vollständig bezahlten Projektergebnisse gehören dem Kunden. Als Projektergebnisse gelten ausschliesslich die für den Verwendungszweck bestimmten Endprodukte in einem gängigen, nutzbaren Format (z. B. druckfähige PDF-, JPG- oder PNG-Dateien). Ein Anspruch auf die Herausgabe von bearbeitbaren Rohdaten, Quellcodedateien oder offenen Arbeitsdateien (wie z. B. Adobe InDesign-, Photoshop- oder Illustrator-Dateien) besteht ausdrücklich nicht. Auf Wunsch des Kunden werden diese Endprodukte nach Projektabschluss auf einem geeigneten Datenträger oder per digitalem Transfer überlassen. Die Agentur archiviert die finalen Projektergebnisse nach Projektabschluss als freiwilligen Service, jedoch ohne vertragliche Aufbewahrungspflicht oder Gewährleistung für deren dauerhafte Verfügbarkeit und Unversehrtheit.
6. Gewährleistung
6.1 Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter (beispielsweise Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten usw.) kann die Agentur ohne ausdrücklichen Hinweis seitens des Kunden davon ausgehen, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.
6.2 Die Agentur übernimmt keinerlei Gewährleistung für Leistungen Dritter. Allfällige Gewährleistungsansprüche gegenüber Dritten werden dem Kunden abgetreten.
6.3 Allfällige Mängel in Bezug auf die Leistungen der Agentur sind innerhalb von 10 Tagen ab Ablieferung des betreffenden Produktes vom Kunden schriftlich und dokumentiert zu rügen. Die frist- und formgerechte Mängelrüge ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Mängelrechten gegenüber der Agentur.
6.4 Als Mängel gelten erheblich beeinträchtigende und reproduzierbare Abweichungen von den in der Offerte oder im Pflichtenheft beschriebenen Leistungsmerkmalen und Funktionalitäten. Konzeptionelle oder technische Änderungen im Rahmen der Umsetzung bleiben demgegenüber jederzeit vorbehalten.
6.5 Die Agentur gewährt keinerlei weitergehende Garantie für die Funktionalität, die Fehlerfreiheit, die Tauglichkeit oder sonstige Eigenschaften der gelieferten Dienstleistungsergebnisse.
6.6 Nach frist- und formgerechter Mängelrüge werden nach Wahl der Agentur auf deren Kosten mangelhafte Dienstleistungsergebnisse entweder ersetzt oder der gerügte Mangel wird behoben. Die Minderung ist erst nach erfolgloser Nachbesserung zulässig. Die Wandlung wird ausgeschlossen. Jede Haftung für Mangelfolgeschäden wie Datenverlust, Betriebsausfall, entgangenen Gewinn etc. ist, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen.
6.7 Jeder Anspruch des Kunden auf die Geltendmachung von Mängelrechten erlischt, sofern die betreffenden Dienstleistungsergebnisse ohne Zustimmung der Agentur vom Kunden oder Dritten verändert oder repariert werden, oder wenn das Produkt unsachgemäss gehandhabt, betrieben und gepflegt wurde.
7. Haftung
7.1 Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung für Leistungen Dritter. Die Haftung für Hilfspersonen wird, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen.
7.2 Die Haftung der Agentur für eigene Leistungen beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Jede Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden oder Mangelfolgeschäden (z. B. entgangener Gewinn) wird ausgeschlossen.
7.3 Die Agentur haftet nicht für vom Kunden zur Verfügung gestellte Inhalte und Materialien wie Bilder, Texte oder Ähnliches.
7.4 Ausdrucke, Testaufschaltungen usw. sind vom Kunden umgehend nach Erhalt auf Korrektheit zu prüfen; ein „Gut zum Druck" oder „Gut zum Bildschirm" ist eine verbindliche Erklärung des Kunden zur Korrektheit der betreffenden Dienstleistungsergebnisse.
7.5 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit (insbesondere marken-, urheber- und wettbewerbsrechtlich) der von der Agentur geleisteten Arbeiten wird vom Kunden vollständig getragen.
7.6 Die Agentur gibt keine Erfolgsgarantien (z. B. bezüglich konkreter Umsatzzahlen oder Suchmaschinenplatzierungen) ab.
8. Externe Zulieferung
Im Rahmen des Auftrags und auf Rechnung des Kunden veranlasst die Agentur Leistungen Dritter, die sie für die Realisierung des Auftrages benötigt. Diese Drittarbeiten werden vorgängig (gemäss Offerte) vom Kunden genehmigt.
9. Auftragsvorbesprechung
Eine erste Projektbesprechung sowie die Erstellung einer Richtofferte sind für den Kunden kostenfrei.
10. Richtofferte, Honorarabrechnung oder Festpreise
10.1 Wird nicht ausdrücklich ein Pauschal- oder Festpreis vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach effektivem Zeitaufwand und den individuellen Stundenansätzen der Agentur. Der effektive Aufwand (inkl. Auslagen) wird, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, nach der Ablieferung des Auftragsergebnisses berechnet.
10.2 Für umfangreiche Projekte erstellt die Agentur eine schriftliche Richtofferte. Zeichnet sich eine Überschreitung einer Richtofferte um mehr als 10 % ab, zeigt die Agentur dies dem Kunden rechtzeitig an. Notwendiger Mehraufwand aufgrund nachträglich veränderter Vorgaben des Kunden wird in der Abrechnung gesondert ausgewiesen.
10.3 Die Agentur kann dem Kunden Teilzahlungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage aufseiten der Agentur verfügbar sein.
10.4 Alle im Zusammenhang mit dem Auftrag anfallenden Spesen werden mit dem Kunden abgesprochen und separat in Rechnung gestellt. Dies gilt ebenso für weitere Projekt-Nebenkosten wie Fotolizenzen, Druckkosten, Reproduktionen etc.
11. Zahlungsbestimmungen
11.1 Nach Beendigung des Auftrages oder von Projektphasen stellt die Agentur die Leistungen in Rechnung. Diese ist innert 10 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Die Agentur ist berechtigt, einen Verzugszins von 5 % sowie angemessene Mahngebühren zu verrechnen. Bei grossem Projektumfang können angemessene Teil- oder Akontozahlungen verlangt werden.
11.2 Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen der Agentur sind sofort nach Rechnungserhalt, spätestens aber innert 10 Tagen nach Rechnungsdatum, schriftlich zu erheben, ohne dass hierdurch die Fälligkeit berührt wird. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als vorbehaltlose Genehmigung der Rechnung.
11.3 Zahlungen aus dem Ausland (Euro-/Dollar-Raum u. a.): Für Kunden mit Sitz ausserhalb der Schweiz gilt grundsätzlich eine Vorauszahlungspflicht. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist vor Arbeitsbeginn eine Anzahlung in der Höhe von 50 % des voraussichtlichen Gesamthonorars (gemäss Richtofferte) zu leisten. Die Agentur behält sich das Recht vor, mit den Arbeiten erst nach definitivem und vollständigem Zahlungseingang der Anzahlung zu beginnen. Sämtliche Überweisungs- und Bankgebühren (insbesondere bei Fremdwährungen wie EUR oder USD) gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden; der Rechnungsbetrag muss der Agentur spesenfrei in der vereinbarten Währung gutgeschrieben werden.
12. Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
12.1 Die Agentur ist berechtigt, bei der Erbringung ihrer Leistungen softwarebasierte Werkzeuge der Künstlichen Intelligenz (z. B. zur Ideenfindung, Bildgenerierung, Textoptimierung oder Code-Erstellung) einzusetzen.
12.2 Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass für rein KI-generierte Elemente nach aktueller Rechtslage kein rechtlich geschütztes Urheberrecht bestehen kann und Dritten die freie Mitnutzung solcher Elemente unter Umständen nicht untersagt werden kann.
12.3 Die Agentur prüft die KI-gestützten Ergebnisse nach bestem Wissen und Gewissen auf Verletzungen von Rechten Dritter. Eine Haftung für unvorhersehbare Rechtsverletzungen, die durch den technologischen Einsatz von KI-Systemen entstehen, wird jedoch vollumfänglich ausgeschlossen.
12.4 Die Agentur stellt durch geeignete Massnahmen sicher, dass vertrauliche Kundendaten oder Geschäftsgeheimnisse nicht in einer Weise in KI-Systeme eingegeben werden, welche die vertragliche Geheimhaltungspflicht oder geltende Datenschutzbestimmungen verletzt.
13. Reduktion oder Annullierung des Auftrags
Wird ein erteilter Auftrag durch den Kunden reduziert oder annulliert, hat die Agentur Anspruch auf:
- Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit (nach effektivem Aufwand oder pro rata temporis),
- Verrechnung aller angefallenen Auslagen, Spesen und Vorleistungen Dritter,
- Volle Schadloshaltung für alle weiteren Schäden, die aus der Reduktion oder Stornierung resultieren (inklusive des entgangenen Gewinns für blockierte Ressourcen).
Darüber hinaus hat die Agentur das Recht, ihre bis zum Abbruch geleisteten Arbeitsergebnisse, Entwürfe und Konzepte anderweitig zu verwenden. Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte verbleiben in diesem Fall vollumfänglich bei der Agentur.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) wird explizit ausgeschlossen.
14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt (Salvatorische Klausel).
14.3 Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der mekoma gmbh.
Datum der letzten Aktualisierung: 09. Juli 2026