1. Vertragsbedingungen
Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und der mekoma GmbH // EsWirkt! Werbung zum Festpreis // (nachstehend als Agentur bezeichnet). Sie gelten als integrierender Bestandteil eines Auftrages.
2. Schriftform
Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen bedürfen der Schriftform.
3. Leistungen Agentur
Die Full-Service-Agentur erbringt innerhalb des Workflows eines Auftrags Leistungen (physisch und digital) in den Bereichen Marketing, Kommunikation, Gestaltung, Projektorganisation, usw. Für weitere Leistungen, zum Beispiel in den Bereichen Fotografie und Text, arbeitet die Agentur nach den Richtlinien der einschlägigen Berufsverbände.
4. Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis
Die Agentur verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Sie verpflichtet sich, ihr anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln.
5. Urheberrecht & Nutzungsrecht
5.1 Sämtliche Immaterialgüterrechte (insbesondere Urheberrecht) der Auftragsergebnissen bleibt bei der Agentur. Erst nach der vollständigen Honorarbegleichung gehen alle Nutzungsrechte zum Gebrauch an den Kunden über. Die Agentur verzichtet ausdrücklich auf weitere Entgeltungen, die aus weiteren Rechten an der Gestaltung hervorgehen. Der Kunde darf die Gestaltungsarbeit der Agentur auch dann frei verwenden, wenn keine weitere Zusammenarbeit mehr besteht.
5.2 Die Agentur behält sich das Recht vor, die Gestaltungsarbeit in angemessener Art für Eigenwerbung zu publizieren, namentlich in Fachartikeln, Büchern, Social Networks oder auf der Website www.es-wirkt.ch.
5.3 Die Agentur behält sich ausdrücklich das Recht auf Namensnennung des Kunden als Referenz vor. Auch nach Projektabschluss darf eine solche Werkreferenz durch den Kunden nicht entfernt werden, ausser im Falle einer kompletten Neu-Entwicklung durch einen anderen Dienstleister. In einem solchen Falle ist es nicht gestattet, irgendwelche Arbeiten der Agentur weiter zu verwenden oder als Arbeiten von Dritten darzustellen.
5.4 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, gesondert honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.
5.5 Die Daten eines abgeschlossenen Auftrages gehören dem Kunden und werden nach Abschluss des Projektes auf Wunsch auf einem Datenträger überlassen. Sie werden ebenfalls bei der Agentur ohne Gewährleistungspflicht archiviert.
6. Gewährleistung
6.1 Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter (beispielsweise Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten usw.) kann die Agentur ohne ausdrücklichen Hinweis seitens des Auftraggebers davon ausgehen, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.
6.2 Die Agentur übernimmt keinerlei Gewährleistung für Leistungen Dritter. Allfällige Gewährleistungsansprüche werden dem Kunden abgetreten.
6.3 Allfällige Mängel in Bezug auf Leistungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Ablieferung des betreffenden Produktes vom Kunden schriftlich und dokumentiert zu rügen. Die frist- und formgerechte Mängelrüge ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Mängelrechten gegenüber der Agentur.
6.4 Als Mängel gelten erheblich beeinträchtigende und reproduzierbare Abweichungen von den in der Offerte oder Pflichtenheft beschriebenen Leistungsmerkmale und Funktionalitäten. Konzeptionelle oder technische Änderungen im Rahmen der Umsetzung bleiben demgegenüber jederzeit vorbehalten.
6.5 Die Agentur gewährt keinerlei weitergehende Garantie für die Funktionalität, die Fehlerfreiheit, die Tauglichkeit oder sonstige Eigenschaften der gelieferten Dienstleistungsergebnisse.
6.6 Nach frist- und formgerechter Mängelrüge werden nach Wahl der Agentur auf deren Kosten mangelhafte Dienstleistungsergebnisse entweder ersetzt oder der gerügte Mangel wird behoben. Die Minderung ist erst nach erfolgloser Nachbesserung zulässig. Die Wandlung wird ausgeschlossen. Jede Haftung für Mangelfolgeschäden wie Datenverlust, Betriebsausfall, entgangenen Gewinn etc. ist, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen.
6.7 Jeder Anspruch des Kunden auf die Geltendmachung von Mängelrechten erlischt, sofern die betreffenden Dienstleistungsergebnisse ohne Zustimmung der Agentur vom Kunden oder Dritten verändert oder repariert werden, oder wenn das Produkt unsachgemäss gehandhabt, betrieben und gepflegt wurde.
7. Haftung
7.1 Die Agengtur übernimmt keinerlei Haftung für Leistungen Dritter. Die Haftung für Hilfspersonen wird ausgeschlossen.
7.2 Die Haftung der Agentur ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
7.3 Die Agentur haftet nicht für vom Kunden zur Verfügung gestellte Inhalte und Materialien wie Bilder, Texte oder ähnliches.
7.4 Ausdrucke, Testaufschaltungen usw. sind vom Kunden umgehend nach Erhalt auf Korrektheit zu prüfen; ein Gut zum Druck oder Gut zum Bildschirm ist eine verbindliche Erklärung zur Korrektheit der betreffenden Dienstleistungsergebnisse.
7.5 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der von der Agentur geleisteten Arbeiten wird vom Kunden vollständig getragen.
7.6 Die Agentur gibt keine Erfolgsgarantien ab.
8. Externe Zulieferung
Im Rahmen des Auftrags und auf Rechnung des Auftraggebers veranlasst die Agentur Leistungen Dritter, die sie für die Realisierung des Auftrages benötigt. Diese Drittarbeiten werden vorgängig (gemäss Offerte) vom Auftraggeber genehmigt.
9. Auftragsvorbesprechung
Eine erste Projektbesprechung und die Erstellung einer Richtofferte sind kostenfrei.
10. Richtofferte, Honorarabrechnung oder Festpreise
10.1 Wird nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis verabredet, so hat der Kunde den effektiven Aufwand (inkl. Auslagen) zu vergüten. Der effektive Aufwand wird erst nach der Ablieferung des Auftragsergebnisses berechnet, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
10.2 Für umfangreiche Projekte erstellt die Agentur eine schriftliche Richtofferte. Das Honorar der Agentur richtet sich nach dem Zeitaufwand und dem individuellen Stundenansatz. Notwendiger Mehraufwand aufgrund veränderter Vorgaben wird dem Auftraggeber von der Agentur rechtzeitig bekannt gegeben und ist in der Abrechnung gesondert auszuweisen.
10.3 Die Agentur kann dem Kunden Teilzahlungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein.
10.4 Im Zusammenhang mit dem Auftrag werden alle eventuell anfallenden Spesen mit dem Kunden abgesprochen und separat in Rechnung gestellt. Dies gilt ebenso für weitere Projekt-Nebenkosten wie Fotolizenzen, Druck, Reproduktionen etc.
11. Zahlungsbestimmungen
11.1 Nach Beendigung des Auftrages stellt die Agentur die Leistungen in Rechnung. Diese ist innert 10 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Bei grossem Projektumfang kann eine angemessene Teilzahlung in Rechnung gestellt werden.
11.2 Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen der Agentur sind sofort nach Rechnungserhalt, spätestens aber 10 Tage nach Abrechungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
12. Reduktion oder Annullierung des Auftrags
Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat die Agentur Anrecht auf:
• Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis),
• Verrechnung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter,
• Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden.
Darüber hinaus hat die Agentur das Recht, ihre bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrags anderweitig zu verwenden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei der Agentur.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Agentur unterstehen schweizerischem Recht.
13.2 Sollten Teile dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die AGB im Übrigen gleichwohl verbindlich.
13.3 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz von mekoma gmbh.
Datum der letzten Aktualisierung: 15. Juli 2020